Wir kümmern uns um alles. Cornelius-Bestattungen.

Bestattung bei Beschlagnahme

Eine Beschlagnahme des Verstorbenen durch die Polizei ist kein Grund zur Sorge.

Im Falle des Ablebens stellt ein Arzt den Leichenschauschein aus (hilfsweise: Totenschein). Hier muss angegeben werden, ob es sich um eine natürliche Todesart oder eine unnatürliche Todesart handelt. Manschmal ist die Todesursache auch unklar.

Wenn eine der letzten beiden Varianten angekreuzt wird, muss die Polizei verständigt werden. Diese legt aufgrund der Vorgeschichte, der Auffindesituation, aufgrund von Zeugenaussagen und aus Erfahrung fest, ob eine Leichnahm beschlagnahmt wird.

In den meisten Fällen wird dann der Verstorbenen in die Räumlichkeiten der Gerichtsmedizin Berlin überführt und zur Abklärung der Todesursache obduziert. Bis zur Freigabe können 7 – 10 Tage vergehen. Den Angehörigen entstehen dadurch keine Kosten. Nutzen Sie die Zeit und reden Sie mit uns.

Nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft Berlin holen wir den Verstorbenen ab und führen die Bestattung nach Ihren zuvor festgelegten Wünschen durch.


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