Bestattungsvorsorge – selbstbestimmt und treuhandsicher

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.

Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen und sichert die eigenen Vorstellungen

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.

Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und diese nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen bzw. diesen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.

Meine Bestattung. Reicht da kein Sparbuch?

Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden.

Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung. Die bei bei vielen Versicherungen zum Beispiel übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt.

Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den vereinbarten Wünschen und Vorstellungen.

Diese Form der Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem ausführlichen Gespräch werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.


Vorteile einer treuhandsicheren Bestattungsvorsorge

  • Entlastung der Angehörigen
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
  • Transparente Kosten: es wird nur eine einmalige Abschlussgebühr von 50 Euro fällig (dies gilt für die gesamte Vertragslaufzeit unabhängig von der Höhe der Einlage)
  • Dokumentation der zukünftigen Wünsche
  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Auf Wunsch Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie der Kosten für ein Grabmal
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Sichere Anlage durch die Global-Ausfallbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts für die eingezahlte Treuhandeinlage
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Grundprinzip der größten Sicherheit

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die vom Bundesverband Deutsche Bestatter e.V. und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher an. Alle Treuhandverträge können zudem, gegen eine geringe Verwaltungsgebühr, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Bonn eingetragen werden. Da das Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten und auch dem Sozialamt ist der Zugriff auf die eingezahlten Gelder verwehrt. Der Vorsorgende selbst jedoch kann den Vorsorge-Vertrag kündigen und erhält das Geld zurück.

Bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist das angelegte Geld also in mehrfacher Hinsicht gut geschützt. Genau wie die beim Bestatter schriftlich festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zur Bestattungsform, zur Zeremonie sowie optional auch zur Grabpflege.

Auf Wunsch können selbstverständlich zusätzliche Details mit dem Bestatter des Vertrauens abgesprochen werden, der dem Bundesverband Deutsche Bestatter e.V. angeschlossen ist. Mit der Treuhandeinlage können Vorsorgende und deren Angehörige also sicher sein, dass Bestattungsform, Zeremonie und optional auch die Grabpflege genau den dargelegten Wünschen entsprechen. So ist bereits heute für alles gesorgt und das Leben kann noch gelassener genossen werden.

Was passiert im Leistungsfall (Todesfall)?

Im Leistungsfall wird die Treuhandeinlage an den gewählten Vertrags-Bestatter zur Durchführung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der angemessene Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes den Lebensunterhalt des betroffenen Menschen unterstützen.