Sozialbestattungen

Sozialbestattungen in Berlin

In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern.

Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich zuvor einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Unter bestimmten Voraussetzungen führen auch wir Sozialbestattungen durch.

Da der Gesetzgeber eine Bestattungspflicht vorgibt, unterstützt er auch die Hinterbliebenen bei finanziellen Engpässen. Die Bestattungskostenbeihilfe des Sozialamts deckt einige Leistungen ab, aber leider nicht alle unsere Dienstleistungen, die für eine Bestattung notwendig sind.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen Weg für eine würdige Abschiednahme beschreiten können.

Achtung
Es gibt viele „Billigangebote“ bei denen mit kleinen Preisen gelockt wird und anschließend noch weitere Kosten dazu kommen. Bitte prüfen Sie alle Angebote genau.
Unser transparentes Angebot wird die von Ihnen gewünschten Leistungen enthalten und die folgenden Kosten berücksichtigen:

  • Abholung des Verstorbenen von zu Hause, dem Krankenhaus oder der Gerichtsmedizin.
  • Überführung ggf. zum Krematorium und dem Ort der letzten Ruhe.
  • Behördengänge und Beurkundungen.
  • Auflösung von Lebensversicherungen.
  • Organisation und Umsetzung Ihrer Wünsche.

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